Welche Formen der stationären Pflege gibt es? Wie beantrage ich Pflegeleistungen? Was bedeuten die 5 Pflegegrade? Wie setzen sich die Heimentgelte zusammen? Antworten und Informationen finden Sie hier.
Formen der stationären Pflege
- Kurzzeitpflege
Bei einer Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige vorübergehend in einer Einrichtung betreut – etwa nach einer OP im Krankenhaus oder wenn eine Pflege zu Hause einmal nicht möglich sein sollte.
- Teilstationäre Pflege
Bei einer teilstationären Pflege lebt der Pflegebedürftige weiter in seinem Zuhause. Er wird allerdings tagsüber (Tagespflege) oder nachts (Nachtpflege) in einer Einrichtung betreut.
- Vollstationäre Pflege
Bei der vollstationären Pflege wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Heim betreut. Hier übernimmt der Heimbetreiber mit Pflege- und Hilfskräften die Betreuung in der Einrichtung.
Das Pflegestärkungsgesetz
Mit dem aktuellen Pflegestärkungsgesetzt gibt es anstatt drei Pflegestufen seit 2017 fünf Pflegegrade. Diese bilden den Unterstützungsbedarf eines Menschen ab. Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend verbunden mit der Frage: Was kann er noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?
Die Pflegegrade
- Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Weitere ausführliche Informationen zur Begutachtung bzw. Berechnung der fünf Pflegegrade finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
Beantragung von Pflegeleistungen
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse seiner jeweiligen Krankenkasse. Den Antrag können Familienangehörige, Nachbarn oder auch gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Nach Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder alternativ einen unabhängige/n Gutachter*in mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung und die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter*innen des Medizinischen Dienstes Medicproof.
Zusammensetzung der Heimentgelte
Die Heimentgelte setzen sich aus den Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Dabei werden die Pflegekosten anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Bei nicht ausreichenden Eigenmitteln besteht die Möglichkeit, Gelder von den Sozialbehörden zu beantragen.